Satzung
§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen "Straßenhunde in Not e. V."
Der Verein hat seinen Sitz in Heilbronn.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt anschließend den Zusatz "e. V."
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch weltweite Hilfe von Tieren in Not, speziell Straßenhunde. Dies soll erreicht werden durch gezielte Verteilung von Mitgliedsbeiträgen, Spendengeldern sowie dem Erlös aus dem von Frau Brigitte Gabeli verfassten Buch "Viel Glück und die besten Wünsche" (ISBN 978-3-940450-61-6). Dazu stellt Frau Gabeli ihr Autorenhonorar in voller Höhe zur Verfügung. Der Rediroma-Verlag, Remscheid, in dem das Buch erschienen ist, spendet jeweils einen Euro aus dem Verkaufserlös des Verlages zugunsten des angestrebten Vereins. Die eingegangenen Gelder sollen verwendet werden zur Sterilisation der Hunde, Beschaffung von artgerechter Nahrung und pfleglichen Unterkünften. Dies umfasst jedwelche Hilfe, die Straßenhunde in Not weltweit benötigen, um deren Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können alle Personen erwerben, die die Satzung des Vereins anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist schriftlich (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) beim Vorstand zu beantragen, der über die Aufnahme in den Verein entscheidet.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich vor Beginn des letzten Quartals zum Jahresende gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied
- in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt
- mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein halbes Jahr im Verzug ist.
Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§ 6 Jahresbeitrag Mitglieder
Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, der Schriftführerin, der Kassiererin und drei Beisitzern.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Auch vor Ablauf der Amtszeit kann die Mitgliederversammlung Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestellen.
Der Vorstand leitet den Verein entsprechend dieser Satzung; er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
§ 8 Vertretung des Vereins
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt (Vorstand gem. § 26 BGB).
Im Innenverhältnis soll gelten, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig werden darf.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich bis zum Ablauf des Monats April statt. Sie ist das oberste Vereinsorgan und entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Satzungsänderungen mit ¾-Mehrheit. Die Mitglieder werden durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 3 Wochen eingeladen. Ordnungsgemäß einberufene Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bis zum Beginn der Versammlung können weitere Tagesordnungspunkte auf Antrag von Mitgliedern aufgenommen werden, allerdings keine mit satzungsänderndem Charakter.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Auf Antrag der Vorstandschaft oder aber von 10 % der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
§ 11 Beurkundung der Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, dass von einem der Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 12 Besondere Satzungsänderungen
Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder dem Finanzamt verlangt werden, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
§ 13 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die WSPA Welttierschutzgesellschaft e.V. in Bonn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die Anschrift lautet:
WSPA Welttierschutzgesellschaft e.V.
Kaiserstr. 22, 53113 Bonn
Telefon (0228) 956 34 55, Fax (0228) 956 34 54, Email: info@wspa.de
Geschäftsführerin: Bettina C. Praetorius
Die WSPA Welttierschutzgesellschaft ist beim Amtsgericht Bonn unter der Vereinsnummer VR 7449 registriert.
Die Bankverbindung der WSPA Welttierschutzgesellschaft e.V. lautet:
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00
Kto.-Nr. 80 42 300
Swift Code der BFS: BFSWDE33
IBAN: DE38 3702 0500 0008 0423 00
Die Auflösung des Vereins ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung möglich und bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder.
Die Satzung wurde am 12.05.2008 errichtet.
Ansprechperson:
Brigitte Gabeli
Stielerstraße 55
74076 Heilbronn
Tel.: 07131 17 45 69
Mobil.: 0171 841 22 33
E-Mail: bg@strassenhunde-in-not.de